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Qualifizierungsgeld

Statt Zuschüsse zum Gehalt und Kostenübernahme für berufliche Weiterbildung zu beantragen, können Sie für Ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit bekommen.

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes

Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Mitarbeiter, die durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Mit einer Weiterbildung haben sie jedoch die Chance, im gleichen Unternehmen zukunftssicher weiterbeschäftigt zu werden.

Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld

Um Qualifizierungsgeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf:
    Mindestens 20 % der Belegschaft (bei Betrieben mit mindestens 250 Beschäftigten) oder 10 % der Belegschaft (bei weniger als 250 Beschäftigten) müssen in einer betrieblichen Vereinbarung oder einem Tarifvertrag erfasst sein. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung.

  • Umfang der Weiterbildung:
    Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, die in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden können.

  • Zugelassener Bildungsträger:
    Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein. Informationen dazu erhalten Sie vom Bildungsträger.

  • Inhalte der Weiterbildung:
    Es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Zum Beispiel kann eine Schulung für eine betriebliche Software nicht gefördert werden.

  • Antragstellung:
    Sie müssen das Qualifizierungsgeld schriftlich beantragen, spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung. Der Antrag kann über den eService gestellt werden.

  • Zustimmung der Beschäftigten:
    Ihre Mitarbeiter müssen der Qualifizierung zustimmen.

Höhe des Qualifizierungsgeldes

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 %. Die Nettoentgeltdifferenz ist ein pauschalierter Betrag, der auf einen Referenzzeitraum bezogen wird. Informationen zur Berechnung der Nettoentgeltdifferenz finden Sie im Bereich „Antworten auf häufige Fragen“.

Um die genaue Summe zu ermitteln, können Sie die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes verwenden, die auch für das Qualifizierungsgeld genutzt werden.

Fragen und Antworten zu den Anspruchsvoraussetzungen

Wie weise ich als Arbeitgeber einen Qualifizierungsbedarf aufgrund des Strukturwandels nach?
  • Sie müssen zeigen, welche Arbeitsbereiche durch neue Technologien oder Strukturwandel betroffen sind.
  • Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung muss darlegen, welche Weiterbildungen geplant sind und wie sie die Beschäftigung sichern. Eine nachvollziehbare Prognose reicht aus.
  • Bei weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung.